Gerichtliche Vertretung
Im Rechtsstreit läßt sich auch in Thailand mit seiner Kultur des Interessenausgleichs nicht immer eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Ausländische Mandanten sehen sich dann mit dem -in Thailand nicht trivialen- Problem konfrontiert, einen kompetenten thailändischen Prozessanwalt zu finden, der ihre Sprache spricht, und der die westlichen Erwartungen, Rechtsauffassungen und die Feinheiten des Sachverhalts in effektiver und präziser Weise in eine vor örtlichen Gerichten überzeugende Darstellung übersetzt.
Genau dies ist eine Kernkompetenz unserer Rechtsanwälte bei Advocates Moser & Partner. Insbesondere im thailändischen Zivilprozess beraten und vertreten wir westliche Mandanten etwa bei fehlgeschlagenen Investitionen, Investitionsbetrug, im Gesellschafterstreit, und bei Forderungseintreibung von in Thailand ansässigen Schuldnern und handelsrechtlichen Streitigkeiten einschließlich dem Seehandelsrecht.
Auch dabei profitieren Mandanten in komplexen Fällen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten von unserer internationalen Ausrichtung. Dies fängt an bei der Frage des passenden internationalen Gerichtsstands und endet bei Fragen der Zwangsvollstreckung. Insbesondere beim Thema Investitionsbetrug müssen aber auch oft flankierende strafrechtliche Schritte in die optimale Prozessstrategie einbezogen werden. In schwierigen Fällen arbeiten wir auch -innerhalb der gebotenen berufsrechtlichen Schranken- mit forensischen Buchprüfern und Privatdetektiven zusammen, um gerichtfeste Beweise zusammenzutragen.



