Familien- und Erbrecht
Das Familien- und Erbrecht hat sich in Anbetracht der großen Zahl von Eheschließungen zwischen westlichen Ausländern und Thais, und der Nachfrage westlicher Ruheständler, Unternehmer und Privatiers in Thailand naturgemäß zu einer unverzichtbaren Säule unserer Beratung westlicher Mandanten in Thailand entwickelt.
Family Law
In the area of family law Advocates Moser & Partner advises foreign clients on such matters as closing and dissolving marriages, child custody disputes, disputes regarding the property of husband and wife, guardianship and adoption.
Zudem erstellen wir Eheverträge und unterstützen bei der Registrierung von Eheschließungen in Thailand. Darüber hinaus beraten wir zu Fragen des internationalen Familienrechts.
Ziel eines Ehevertrags ist nicht selten der Schutz des Vermögens vor Ansprüchen des geschiedenen thailändischen Ehepartners im Heimatland des ausländischen Ehegatten.
Familienrecht
Im Erbrecht gilt unser Interesse vorrangig der steuerlich optimierten Nachfolgeplanung und Testamentserrichtung hinsichtlich thailändischer und internationaler Vermögenswerte. Daneben beraten wir ausländische Erben thailändischer Immobilien und Gesellschaftsanteile und führen deren gerichtliche Bestellung zum Nachlassverwalter herbei.



